ŠKODA Autohaus Melzer Chemnitz

Gewerbetreibende haben nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV-Vorschrift 70) die Pflicht, ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, durch einen Sachkundigen auf den betriebssicheren Zustand überprüfen zu lassen.

Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) ist der Arbeitgeber, bzw. der Fahrzeughalter verantwortlich. Wird der Verpflichtung nicht nachgekommen, droht ein Bußgeld.

Wir als Fachwerkstatt bieten Ihnen die UVV-Prüfung an. Dabei werden die Verkehrssicherheit sowie die Arbeitssicherheit der Fahrzeuge überprüft und dokumentiert.
Die Verkehrssicherheit gilt als erbracht, wenn ein mängelfreies Ergebnis der Hauptuntersuchung oder eine Inspektion ohne festgestellte Mängel vorliegt.
Zur Prüfung der Arbeitssicherheit müssen zusätzliche Prüfpunkte kontrolliert werden. Dazu gehören zum Beispiel die Überprüfung der An- und Aufbauteile (Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen), der Ladungssicherung (Trennnetz, Gurte, Hilfsmittel), der Anhängerkupplung sowie der Haltegriffe und weiterer sicherheitsrelevanter Fahrzeugteile.

Wir stellen Ihnen für die UVV-Prüfung einen UVV-Prüfbericht sowie die UVV-Prüfplakette aus. Der Prüfbericht dokumentiert, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschiften der UVV entspricht. Dieser Prüfbericht ist in der aktuellsten Form im entsprechenden Fahrzeug als Nachweis mitzuführen.

Die UVV-Prüfung kann im Rahmen Ihres Routinebesuchs bei uns in der Werkstatt durchgeführt werden. Zum Beispiel bei der nächsten Hauptuntersuchung oder Inspektion. Dabei können festgestellte Mängel sofort beseitigt werden und Sie haben eine Zeit- und Kostenersparnis.
Fragen Sie unsere Service-Mitarbeiter einfach bei der nächsten Terminvereinbarung nach der UVV-Prüfung.